Selbsthilfegruppen im Gesundheitsbereich können eine Förderung über die gesetzlichen Krankenkassen(-verbände) erhalten. Mit der Gesundheitsreform 2007 wurde eine neue rechtliche Grundlage geschaffen, die als § 20c SGB V zum 01.01.2008 in Kraft getreten ist.
Weitere Informationen und die Antragsformulare finden Sie auf der gemeinsamen Internetseite der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) zur Selbsthilfeförderung in NRW.
Die Gesetzlichen Krankenversicherungen haben einen Leitfaden zur Selbsthilfeförderung herausgegeben:
Anträge auf Gemeinschaftsförderung und Projektanträge für 2018 direkt an die federführende Krankenkasse senden:
Vdek, Frau Bärbel Brünger, Kampstr. 42, 44137 Dortmund
Frist Gemeinschaftsförderung: 31.03.18
Frist Projektförderung: Die Anträge auf Projektförderung können bis Ende 2018 gestellt werden. Für eine gemeinschaftliche Abstimmung der Krankenkassen müssen die Anträge ebenfalls bis 31.03.18 gestellt werden. In diesem Fall reicht ein Antrag pro Projekt.